Behandlungskosten im Kinderwunschzentrum "Kinderwunsch Ärzte Berlin"
Diagnostische Untersuchungen zur Abklärung eines unerfüllten Kinderwunschs in unserer Praxis werden von der gesetzlichen Krankenkasse in voller Höhe übernommen. Auch Spermiogramme beim gesetzlich versicherten Mann können wir über die gesetzliche Versicherung komplett abgerechnen. Wenn lediglich eine hormonelle Behandlung zur Zyklusregulation notwendig ist, werden auch diese Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse in voller Höhe übernommen.
Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes zum 1. Januar 2004 werden die Verfahren der assistierten Reproduktion (Intrauterine Insemination, IVF, ICSI) nicht mehr im vollen Umfang von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Wenn die Rahmenbedingungen (Alter der Frau 25-40 Jahre, Alter des Ehemannes 25-50 Jahre) stimmen, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu drei Behandlungszyklen IVF oder IVF/ICSI auf Antrag zur Hälfte finanziert. 50% der Behandlungskosten müssen die Patienten zur Zeit selbst aufbringen.
Für einen Behandlungszyklus IVF müssen ca. 1500 an Medikamenten sowie 1500 € Arztkosten einkalkuliert werden. Der Anteil, den die Patienten selbst zu tragen haben, liegt für die IVF also bei ca. 1500 €. Für das ICSI-Verfahren sind die Arztkosten etwas höher, die Gesamtkosten pro Behandlungszyklus betragen etwa 3200 €, d.h. 1600 € für die Patienten.
Erfreulicherweise beteiligen sich in den letzten Jahren einige gesetzliche Krankenversicherungen freiwillig mit einem höheren Zuschuß (bis teilweise zu 100%) an den Kosten für eine IVF/ICSI-Behandlung.
In Berlin beteiligt sich auch seit Mitte 2015 das Land Berlin gemeinsam mit dem Bund unter bestimmten Vorausetzungen an einer Zuzahlung für den 2. und 3. Versuch einer IVF/ICSI-Behandlung. Anträge hierzu müssen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin gestellt werden. Auf deren Homepage finden sich weiter Informationen und der Download des Antragsformulars.



Hinweis für Privatversicherte
Ist der Mann der Verursacher der Sterilität und privat versichert, so sind meist sämtliche Kosten einer Kinderwunschbehandlung von der privaten Kasse des Mannes zu übernehmen - auch wenn die Frau gesetzlich versichert ist.
Sofern Sie Selbstzahler sind, d.h. dass die Behandlung selbst getragen werden muß (z.B. bei nicht verheirateten gesetzlich versicherten Paaren), müssen Sie in unserer Praxis mit Kosten (nach der GOÄ) für eine IVF inkl. Embryotransfer von ca. 2500-3000 € rechnen. Sollte eine ICSI notwendig sein, so kommen je nach Anzahl der mikroinjizierten Eizellen ca. 1500-2000 € hinzu. Bei den Medikamentenkosten für eine IVF- oder ICSI-Behandlung muß durchschnittlich mit ca. 1500 € gerechnet werden.
Sollten zusätzliche Verfahren von Ihnen gewünscht werden, wie z.B. Kryokonservierung, EmbryoScope etc. müssen diese allerdings meist selbst bezahlt werden. Die Kryokonservierung von Eizellen im Vorkernstadium kostet ca. 400 €. Bei einem Kryo-Transfer-Zyklus inkl. Medikamente sollten Sie in unserer Praxis mit ca. 1000 € rechnen.
Rechtliche Situation der Kostenübernahme
Der Bundesfinanzhof hat abschließend entschieden, ob die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung als Sonderausgaben oder Außergewöhnliche (finanzielle) Belastung anerkannt werden:
Liegt die Ursache der ungewollten Kinderlosigkeit bei der Frau, muss das Finanzamt die Kosten anerkennen, soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Denn die Unfruchtbarkeit einer verheirateten Frau werten BGH und BFH als Krankheit, und die sog. homologe künstliche Befruchtung dient der Heilbehandlung dieser Krankheit (BFH-Urteil vom 18.06.1997, BStBl. 1997 II S. 805).
Leider ergeben sich mit den Krankenkassen und Privateversicherern beim Thema "Kinderwunsch" immer wieder Zuständigkeitsprobleme, wer nun für welche Kosten aufkommt. Die meisten Paar-Konstellationen (ein Partner privat, der andere gesetzlich versichert) sind deshalb juristisch/gerichtlich bereits geklärt.